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Produkt zum Begriff Vertragsbindung:


  • Der Autokauf (Reinking, Kurt~Eggert, Christoph)
    Der Autokauf (Reinking, Kurt~Eggert, Christoph)

    Der Autokauf , Die Neuauflage dieses vor mehr als 40 Jahren erstmals erschienenen Klassikers bringt in puncto Rechtsprechung Kauf- und Leasingteil in gewohnter Art und Weise auf den neuesten Stand. Dabei richten die Autoren ihren Blick in erster Linie auf das Zivilrecht, ohne dabei angrenzende Rechtsgebiete, wie z.B. Steuerrecht aus dem Auge zu verlieren. NEU in der 15. Auflage: Schwerpunkt der Neuauflage ist die umfangreiche Darstellung der Konsequenzen der Schuldrechtsreform 2022 auf das Autokaufrecht. Das neue Kaufrecht, das ab dem 1.1.2022 gilt, beinhaltet eine Vielzahl von Neuerungen für die Kfz-Branche. Insbesondere der Gebrauchtwagenverkauf unterliegt künftig einigen Formvorschriften, die neu und daher besonders beachtenswert sind. Eine wesentliche Neuerung ist der veränderte Mangelbegriff. Bedeutsam sind aber auch die neuen Pflichten beim Verkauf einer sogenannten »Ware mit digitalen Elementen«, zu der das Auto zweifellos zählt. Diesem Thema ist ein ein eigenes neues Kapitel gewidmet. Wegweisende BGH-Entscheidungen und aktuelle OLG-Judikatur Technische Entwicklungen und deren haftungsrechtliche Konsequenzen: automatisierte Fahrzeuge, Elektroautos Umsetzung von EU-Vorgaben insbesondere im Gewährleistungsrecht Dr. Thomas Almeroth und Prof. Dr. Michael Jaensch sind Nachfolger des verstorbenen Dr. Christoph Eggert. Begründer: Dr. Kurt Reinking , Rechtsanwalt, Köln; Dr. Christoph Eggert , Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf a.D. † Autorinnen und Autoren: Dr. Thomas Almeroth , Geschäftsführer Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller, Bad Homburg; Eva Maria Hettwer , Rechtsanwältin, Hamburg; Prof. Dr. Michael Jaensch , Hochschullehrer Hochschule für Technik und Wirtschaft, Berlin. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 15. neubearbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 202310, Produktform: Leinen, Autoren: Reinking, Kurt~Eggert, Christoph, Auflage: 24015, Auflage/Ausgabe: 15. neubearbeitete Auflage, Keyword: Auto; Autokauf; Kauf, Fachschema: Auto / Recht~Kauf - Käufer - Ratenkauf~Kaufvertrag~Vertrag / Kaufvertrag~Kaufrecht~Ordnungswidrigkeit~Strafrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Verkehrsrecht, Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht~Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Kaufrecht, Thema: Verstehen, Seitenanzahl: XXIX, Seitenanzahl: 1658, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Hermann Luchterhand Verla, Verlag: Hermann Luchterhand Verla, Verlag: Hermann Luchterhand Verlag, Länge: 245, Breite: 186, Höhe: 75, Gewicht: 2304, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2675545, Vorgänger EAN: 9783472096009 9783804146495 9783804146600 9783804146570 9783804146501, Herkunftsland: POLEN (PL), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0250, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

    Preis: 199.00 € | Versand*: 0 €
  • Kann mir jemand die Vertragsbindung erklären?

    Die Vertragsbindung bezieht sich auf die Dauer und die Bedingungen, die in einem Vertrag festgelegt sind. Sie legt fest, wie lange der Vertrag gültig ist und welche Rechte und Pflichten für beide Parteien während dieser Zeit gelten. Die Vertragsbindung kann befristet sein, d.h. für eine bestimmte Zeitdauer, oder unbefristet, d.h. ohne festgelegtes Ende.

  • Was bedeutet es, wenn ein Vertrag eine feste Vertragsbindung hat? Und wie kann diese Vertragsbindung aufgelöst oder geändert werden?

    Eine feste Vertragsbindung bedeutet, dass die Vertragsparteien für einen festgelegten Zeitraum an die Vertragsbedingungen gebunden sind und den Vertrag nicht vorzeitig kündigen können. Die Vertragsbindung kann durch einvernehmliche Aufhebung, einseitige Kündigungsmöglichkeiten oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes aufgelöst oder geändert werden. Es ist wichtig, die genauen Regelungen zur Vertragsbindung im Vertrag zu prüfen, um die Möglichkeiten zur Vertragsänderung oder -auflösung zu kennen.

  • Hat man beim Grundversorger eine Vertragsbindung mit Laufzeit?

    Beim Grundversorger gibt es in der Regel keine Vertragsbindung mit einer festen Laufzeit. Man ist automatisch im Grundversorgungstarif und kann diesen jederzeit ohne Frist kündigen. Allerdings gelten die Preise und Bedingungen des Grundversorgungstarifs, die oft höher sein können als bei anderen Anbietern.

  • Ist eine erneute Vertragsbindung nach einem Tarifwechsel rechtens?

    Eine erneute Vertragsbindung nach einem Tarifwechsel kann rechtens sein, solange dies im Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters festgelegt ist. Es ist wichtig, die Bedingungen des Tarifwechsels und die damit verbundenen Vertragsänderungen sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass man mit den neuen Bedingungen einverstanden ist. Es empfiehlt sich, bei Unklarheiten einen Rechtsberater zu konsultieren.

Ähnliche Suchbegriffe für Vertragsbindung:


  • Was sind die rechtlichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung einer Vertragsbindung?

    Bei Nichteinhaltung einer Vertragsbindung kann es zu Schadensersatzforderungen seitens der Vertragspartner kommen. Zudem kann der Vertrag gerichtlich aufgelöst werden. Im schlimmsten Fall drohen rechtliche Konsequenzen wie Vertragsstrafen oder Schadensersatzklagen.

  • Was sind die Vor- und Nachteile einer langfristigen Vertragsbindung?

    Vorteile: Stabilität und Planbarkeit der Kosten, potenzielle Rabatte oder Vergünstigungen, langfristige Partnerschaft mit dem Vertragspartner. Nachteile: Weniger Flexibilität bei Änderungen oder Kündigungen, eventuell höhere Kosten im Vergleich zu kurzfristigen Verträgen, Risiko von Veränderungen in den eigenen Bedürfnissen oder der Marktsituation.

  • Wie kann man die Vertragsbindung bei einem Mobilfunkvertrag kündigen? Welche rechtlichen Optionen stehen mir zur Verfügung, um mich von einer Vertragsbindung zu lösen?

    Die Vertragsbindung bei einem Mobilfunkvertrag kann in der Regel durch eine ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit oder durch eine außerordentliche Kündigung bei einem wichtigen Grund beendet werden. Alternativ kann man versuchen, den Vertrag zu widerrufen, wenn man innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss handelt. Es ist ratsam, sich vor einer Kündigung rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass man alle Möglichkeiten und Konsequenzen kennt.

  • Welche Vorteile bieten freie Mobiltelefone gegenüber gebundenen Mobiltelefonen mit Vertragsbindung?

    Freie Mobiltelefone bieten Flexibilität, da sie ohne Vertragsbindung genutzt werden können. Sie ermöglichen die freie Auswahl von Tarifen und Anbietern. Zudem können sie jederzeit ohne Kündigungsfrist gewechselt werden.

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