Produkt zum Begriff Leihwagen:
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Der Autokauf (Reinking, Kurt~Eggert, Christoph)
Der Autokauf , Die Neuauflage dieses vor mehr als 40 Jahren erstmals erschienenen Klassikers bringt in puncto Rechtsprechung Kauf- und Leasingteil in gewohnter Art und Weise auf den neuesten Stand. Dabei richten die Autoren ihren Blick in erster Linie auf das Zivilrecht, ohne dabei angrenzende Rechtsgebiete, wie z.B. Steuerrecht aus dem Auge zu verlieren. NEU in der 15. Auflage: Schwerpunkt der Neuauflage ist die umfangreiche Darstellung der Konsequenzen der Schuldrechtsreform 2022 auf das Autokaufrecht. Das neue Kaufrecht, das ab dem 1.1.2022 gilt, beinhaltet eine Vielzahl von Neuerungen für die Kfz-Branche. Insbesondere der Gebrauchtwagenverkauf unterliegt künftig einigen Formvorschriften, die neu und daher besonders beachtenswert sind. Eine wesentliche Neuerung ist der veränderte Mangelbegriff. Bedeutsam sind aber auch die neuen Pflichten beim Verkauf einer sogenannten »Ware mit digitalen Elementen«, zu der das Auto zweifellos zählt. Diesem Thema ist ein ein eigenes neues Kapitel gewidmet. Wegweisende BGH-Entscheidungen und aktuelle OLG-Judikatur Technische Entwicklungen und deren haftungsrechtliche Konsequenzen: automatisierte Fahrzeuge, Elektroautos Umsetzung von EU-Vorgaben insbesondere im Gewährleistungsrecht Dr. Thomas Almeroth und Prof. Dr. Michael Jaensch sind Nachfolger des verstorbenen Dr. Christoph Eggert. Begründer: Dr. Kurt Reinking , Rechtsanwalt, Köln; Dr. Christoph Eggert , Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf a.D. † Autorinnen und Autoren: Dr. Thomas Almeroth , Geschäftsführer Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller, Bad Homburg; Eva Maria Hettwer , Rechtsanwältin, Hamburg; Prof. Dr. Michael Jaensch , Hochschullehrer Hochschule für Technik und Wirtschaft, Berlin. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 15. neubearbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 202310, Produktform: Leinen, Autoren: Reinking, Kurt~Eggert, Christoph, Auflage: 24015, Auflage/Ausgabe: 15. neubearbeitete Auflage, Keyword: Auto; Autokauf; Kauf, Fachschema: Auto / Recht~Kauf - Käufer - Ratenkauf~Kaufvertrag~Vertrag / Kaufvertrag~Kaufrecht~Ordnungswidrigkeit~Strafrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Verkehrsrecht, Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht~Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Kaufrecht, Thema: Verstehen, Seitenanzahl: XXIX, Seitenanzahl: 1658, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Hermann Luchterhand Verla, Verlag: Hermann Luchterhand Verla, Verlag: Hermann Luchterhand Verlag, Länge: 245, Breite: 186, Höhe: 75, Gewicht: 2304, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2675545, Vorgänger EAN: 9783472096009 9783804146495 9783804146600 9783804146570 9783804146501, Herkunftsland: POLEN (PL), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0250, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 199.00 € | Versand*: 0 € -
EICHNER 2 Rollen je 250 Kundendienst-Aufkleber »Vorführ-/Mietwagen - Bitte nicht rauchen blau, 6x4 cm
2 Rollen je 250 Kundendienst-Aufkleber »Vorführ-/Mietwagen - Bitte nicht rauchen«, Höhe: 40 mm, Farbe: blau, weiß, Werkstoff: Folie, Anzahl der Etiketten je Packung: 250 Stück, Text des Aufdruckes: Vorführ-/Mietwagen - Bitte nicht rauchen, Breite: 60 mm, Breite des Etiketts: 60 mm, Höhe des Etiketts: 40 mm, Aufdruck vorhanden: Ja, abgerundete Ecken vorhanden: Ja, Werkstatt & Baumarkt/Werkstattbedarf/KFZ Service Aufkleber
Preis: 31.52 € | Versand*: 9.50 €
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Wer zahlt Leihwagen?
Wer zahlt Leihwagen? Leihwagen werden in der Regel vom Mieter selbst bezahlt. Die Kosten für einen Leihwagen können je nach Anbieter, Fahrzeugklasse und Mietdauer variieren. In einigen Fällen kann die Versicherung des Mieters die Kosten für den Leihwagen übernehmen, wenn das eigene Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer Reparatur nicht benutzt werden kann. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Kosten für einen Leihwagen im Voraus zu klären, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden.
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Wie lange zahlt Versicherung Leihwagen?
Wie lange zahlt die Versicherung für einen Leihwagen? Die Dauer der Zahlungen hängt von den Bedingungen des Versicherungsvertrags ab. In der Regel deckt die Versicherung die Kosten für einen Leihwagen, solange das versicherte Fahrzeug repariert wird. Es gibt jedoch oft eine maximale Anzahl von Tagen oder eine bestimmte Höchstsumme, die die Versicherung für den Leihwagen erstattet. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen zu überprüfen, um zu verstehen, wie lange die Leihwagenkosten gedeckt sind. Im Zweifelsfall sollte man sich direkt an die Versicherungsgesellschaft wenden, um weitere Informationen zu erhalten.
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Was bedeutet "Leihwagen aus Kulanz"?
Ein "Leihwagen aus Kulanz" bedeutet, dass ein Unternehmen oder eine Organisation einem Kunden vorübergehend ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, um einen bestimmten Service oder eine Dienstleistung zu gewährleisten. Dies geschieht oft als Entgegenkommen oder als Geste des guten Willens, wenn es zu Verzögerungen oder Unannehmlichkeiten gekommen ist, die nicht direkt auf den Kunden zurückzuführen sind. Der Leihwagen wird normalerweise kostenlos oder zu reduzierten Kosten angeboten.
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Wer zahlt Leihwagen bei Wildunfall?
Wer zahlt Leihwagen bei Wildunfall? In der Regel übernimmt die Kaskoversicherung des Unfallverursachers die Kosten für einen Leihwagen, wenn dieser im Rahmen der Versicherung abgedeckt ist. Wenn der Wildunfall jedoch durch einen eigenen Verschulden verursacht wurde, muss man selbst für die Kosten des Leihwagens aufkommen. Es ist daher wichtig, die genauen Versicherungsbedingungen zu prüfen und im Zweifelsfall mit der Versicherungsgesellschaft zu klären, wer die Kosten für den Leihwagen übernimmt. In manchen Fällen kann auch eine Wildschadenklausel in der Kfz-Versicherung greifen, die die Kosten für den Leihwagen abdeckt.
Ähnliche Suchbegriffe für Leihwagen:
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Wie ist ein Leihwagen versichert?
Ein Leihwagen ist in der Regel durch eine Vollkaskoversicherung versichert, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Zusätzlich gibt es meist eine Haftpflichtversicherung, die Schäden an Dritten abdeckt. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, da es je nach Anbieter und Vertrag unterschiedliche Deckungsumfänge geben kann. Es kann auch sinnvoll sein, eine zusätzliche Versicherung wie eine Diebstahlversicherung oder eine Reifen- und Glasversicherung abzuschließen, um sich umfassend abzusichern. Im Schadensfall ist es wichtig, sofort den Vermieter zu informieren und alle nötigen Informationen zu sammeln, um den Versicherungsanspruch geltend machen zu können.
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Wer zahlt Steinschlag bei Leihwagen?
Wer zahlt für einen Steinschlag bei einem Leihwagen hängt von den Versicherungsbedingungen ab. In der Regel ist der Mieter für Schäden am Fahrzeug verantwortlich, es sei denn, er hat eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen, die auch Steinschläge abdeckt. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, um zu wissen, ob man für den Schaden aufkommen muss oder nicht. Im Zweifelsfall sollte man sich direkt an die Autovermietung wenden, um Klarheit zu erhalten. Es empfiehlt sich auch, vor der Anmietung eines Fahrzeugs die Versicherungsoptionen zu vergleichen und gegebenenfalls eine umfassendere Deckung abzuschließen.
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Wer zahlt Leihwagen bei Unfall?
Wer zahlt Leihwagen bei Unfall? In der Regel übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für einen Leihwagen, wenn dieser in der Police mitversichert ist. Wenn der Unfall jedoch selbst verschuldet wurde, muss die eigene Kaskoversicherung die Kosten für den Leihwagen übernehmen. Es ist wichtig, vorab die genauen Bedingungen der Versicherung zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Kosten für den Leihwagen abgedeckt sind. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, eine Zusatzversicherung für einen Leihwagen abzuschließen, um im Falle eines Unfalls abgesichert zu sein.
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Wer zahlt Leihwagen bei Vollkaskoschaden?
Wer zahlt Leihwagen bei Vollkaskoschaden? In der Regel übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für einen Leihwagen, wenn der Versicherte einen Vollkaskoschutz abgeschlossen hat. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Dauer der Kostenübernahme begrenzt sein kann. Es ist wichtig, sich vorab mit der Versicherung abzustimmen, um Missverständnisse zu vermeiden. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, eine Zusatzversicherung für einen Leihwagen abzuschließen, um im Schadensfall abgesichert zu sein.
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