Produkt zum Begriff Versicherungsnehmer:
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Der Autokauf (Reinking, Kurt~Eggert, Christoph)
Der Autokauf , Die Neuauflage dieses vor mehr als 40 Jahren erstmals erschienenen Klassikers bringt in puncto Rechtsprechung Kauf- und Leasingteil in gewohnter Art und Weise auf den neuesten Stand. Dabei richten die Autoren ihren Blick in erster Linie auf das Zivilrecht, ohne dabei angrenzende Rechtsgebiete, wie z.B. Steuerrecht aus dem Auge zu verlieren. NEU in der 15. Auflage: Schwerpunkt der Neuauflage ist die umfangreiche Darstellung der Konsequenzen der Schuldrechtsreform 2022 auf das Autokaufrecht. Das neue Kaufrecht, das ab dem 1.1.2022 gilt, beinhaltet eine Vielzahl von Neuerungen für die Kfz-Branche. Insbesondere der Gebrauchtwagenverkauf unterliegt künftig einigen Formvorschriften, die neu und daher besonders beachtenswert sind. Eine wesentliche Neuerung ist der veränderte Mangelbegriff. Bedeutsam sind aber auch die neuen Pflichten beim Verkauf einer sogenannten »Ware mit digitalen Elementen«, zu der das Auto zweifellos zählt. Diesem Thema ist ein ein eigenes neues Kapitel gewidmet. Wegweisende BGH-Entscheidungen und aktuelle OLG-Judikatur Technische Entwicklungen und deren haftungsrechtliche Konsequenzen: automatisierte Fahrzeuge, Elektroautos Umsetzung von EU-Vorgaben insbesondere im Gewährleistungsrecht Dr. Thomas Almeroth und Prof. Dr. Michael Jaensch sind Nachfolger des verstorbenen Dr. Christoph Eggert. Begründer: Dr. Kurt Reinking , Rechtsanwalt, Köln; Dr. Christoph Eggert , Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf a.D. † Autorinnen und Autoren: Dr. Thomas Almeroth , Geschäftsführer Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller, Bad Homburg; Eva Maria Hettwer , Rechtsanwältin, Hamburg; Prof. Dr. Michael Jaensch , Hochschullehrer Hochschule für Technik und Wirtschaft, Berlin. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 15. neubearbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 202310, Produktform: Leinen, Autoren: Reinking, Kurt~Eggert, Christoph, Auflage: 24015, Auflage/Ausgabe: 15. neubearbeitete Auflage, Keyword: Auto; Autokauf; Kauf, Fachschema: Auto / Recht~Kauf - Käufer - Ratenkauf~Kaufvertrag~Vertrag / Kaufvertrag~Kaufrecht~Ordnungswidrigkeit~Strafrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Verkehrsrecht, Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht~Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Kaufrecht, Thema: Verstehen, Seitenanzahl: XXIX, Seitenanzahl: 1658, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Hermann Luchterhand Verla, Verlag: Hermann Luchterhand Verla, Verlag: Hermann Luchterhand Verlag, Länge: 245, Breite: 186, Höhe: 75, Gewicht: 2304, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2675545, Vorgänger EAN: 9783472096009 9783804146495 9783804146600 9783804146570 9783804146501, Herkunftsland: POLEN (PL), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0250, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 199.00 € | Versand*: 0 € -
EICHNER 2 Rollen je 250 Kundendienst-Aufkleber »Vorführ-/Mietwagen - Bitte nicht rauchen blau, 6x4 cm
2 Rollen je 250 Kundendienst-Aufkleber »Vorführ-/Mietwagen - Bitte nicht rauchen«, Höhe: 40 mm, Farbe: blau, weiß, Werkstoff: Folie, Anzahl der Etiketten je Packung: 250 Stück, Text des Aufdruckes: Vorführ-/Mietwagen - Bitte nicht rauchen, Breite: 60 mm, Breite des Etiketts: 60 mm, Höhe des Etiketts: 40 mm, Aufdruck vorhanden: Ja, abgerundete Ecken vorhanden: Ja, Werkstatt & Baumarkt/Werkstattbedarf/KFZ Service Aufkleber
Preis: 31.52 € | Versand*: 9.50 €
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Wer kann Versicherungsnehmer sein?
Wer kann Versicherungsnehmer sein? Versicherungsnehmer kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person sein, die eine Versicherung abschließt. Das bedeutet, dass sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen Versicherungsnehmer sein können. Bei privaten Versicherungen ist in der Regel die Person Versicherungsnehmer, die den Vertrag abschließt und die Beiträge zahlt. Bei betrieblichen Versicherungen kann das Unternehmen selbst als Versicherungsnehmer auftreten. In manchen Fällen können auch Dritte wie beispielsweise Eltern, Ehepartner oder Kinder als Versicherungsnehmer auftreten, wenn sie die Versicherung für eine andere Person abschließen.
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Ist Halter gleich Versicherungsnehmer?
Ist Halter gleich Versicherungsnehmer? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da es auf den jeweiligen Kontext ankommt. In vielen Fällen ist der Halter eines Fahrzeugs auch der Versicherungsnehmer, da er das Fahrzeug besitzt und somit die Versicherung abschließt. Allerdings kann es auch vorkommen, dass der Halter und der Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen sind, zum Beispiel wenn das Fahrzeug geleast oder gemietet wurde. In solchen Fällen ist der Halter für den Betrieb des Fahrzeugs verantwortlich, während der Versicherungsnehmer die Versicherung abschließt und die Beiträge bezahlt. Letztendlich hängt es also davon ab, wer das Fahrzeug besitzt und wer die Versicherungspolice unterzeichnet hat.
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Was bedeutet ausschließlich Versicherungsnehmer?
Was bedeutet ausschließlich Versicherungsnehmer? Handelt es sich dabei um eine Person, die die Versicherungspolice auf ihren eigenen Namen abschließt und somit alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag trägt? Oder bezieht sich dies darauf, dass nur der Versicherungsnehmer Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung hat und keine weiteren Personen davon profitieren können? Gibt es spezielle Regelungen oder Einschränkungen, die für ausschließlich Versicherungsnehmer gelten? Inwiefern unterscheidet sich diese Bezeichnung von anderen Versicherungsmodellen, bei denen mehrere Personen in den Vertrag einbezogen sind?
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Wer ist Versicherungsnehmer bei Kindern?
Wer ist Versicherungsnehmer bei Kindern? Bei Kindern sind in der Regel die Eltern oder ein Erziehungsberechtigter als Versicherungsnehmer eingetragen. Sie sind verantwortlich für den Abschluss und die Bezahlung der Versicherungspolicen. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten können somit die Versicherungsbedingungen festlegen und im Namen des Kindes handeln. Es ist wichtig, dass die Versicherungsnehmer die Interessen und Bedürfnisse des Kindes berücksichtigen und sicherstellen, dass sie ausreichend versichert sind. In einigen Fällen können auch Großeltern oder andere Verwandte als Versicherungsnehmer für Kinder auftreten, wenn sie die gesetzlichen Vertreter sind.
Ähnliche Suchbegriffe für Versicherungsnehmer:
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Kann man den Versicherungsnehmer wechseln?
Ja, es ist möglich, den Versicherungsnehmer zu wechseln. Dies kann in der Regel durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem aktuellen Versicherungsnehmer und dem neuen Versicherungsnehmer erfolgen. Der neue Versicherungsnehmer muss die Zustimmung des Versicherers einholen, um den Wechsel durchzuführen. Es können auch zusätzliche Unterlagen oder Informationen erforderlich sein, um den Wechsel abzuschließen. Es ist ratsam, sich vor einem Wechsel des Versicherungsnehmers mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen, um die genauen Schritte und Anforderungen zu klären.
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Was versteht man unter Versicherungsnehmer?
Ein Versicherungsnehmer ist eine Person oder Organisation, die eine Versicherungspolice abschließt und somit Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft wird. Der Versicherungsnehmer zahlt regelmäßig Beiträge an die Versicherungsgesellschaft, um im Gegenzug im Falle eines versicherten Schadens Leistungen zu erhalten. Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht, alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß anzugeben und die vereinbarten Beiträge fristgerecht zu zahlen. Zudem hat der Versicherungsnehmer das Recht, im Schadensfall Leistungen gemäß den Bedingungen des Versicherungsvertrags zu erhalten.
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Wer ist haftbar Halter oder Versicherungsnehmer?
In der Regel ist der Halter eines Fahrzeugs haftbar für Schäden, die durch das Fahrzeug verursacht werden. Der Versicherungsnehmer hingegen ist die Person, die die Kfz-Versicherung für das Fahrzeug abgeschlossen hat. Im Falle eines Unfalls übernimmt in der Regel die Kfz-Versicherung des Versicherungsnehmers die Kosten für Schäden, je nach Art der Versicherung und den vereinbarten Bedingungen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Haftung letztendlich beim Halter des Fahrzeugs liegt, unabhängig davon, wer die Versicherung abgeschlossen hat. In einigen Fällen können sowohl der Halter als auch der Versicherungsnehmer haftbar gemacht werden, je nach den Umständen des Unfalls und den geltenden Gesetzen. Es ist daher ratsam, sich im Falle eines Unfalls rechtlich beraten zu lassen, um die jeweiligen Haftungsfragen zu klären.
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Wer ist Versicherungsnehmer und wer Halter?
Wer ist Versicherungsnehmer und wer Halter? Der Versicherungsnehmer ist die Person, die eine Versicherungspolice abschließt und somit den Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft eingeht. Der Halter hingegen ist die Person, die das Fahrzeug besitzt und für den Betrieb und die Instandhaltung verantwortlich ist. In den meisten Fällen sind Versicherungsnehmer und Halter die gleiche Person, aber es gibt auch Fälle, in denen beispielsweise ein Fahrzeug auf einen anderen Namen zugelassen ist, als die Versicherung abgeschlossen wurde. In solchen Fällen ist es wichtig, dass beide Parteien über die Versicherung informiert sind und die entsprechenden Vertragsbedingungen eingehalten werden. Es ist also wichtig zu klären, wer in welcher Rolle agiert, um im Falle eines Schadensfall die Versicherungsleistungen korrekt in Anspruch nehmen zu können.
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