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Produkt zum Begriff Verweigern:


  • Der Autokauf (Reinking, Kurt~Eggert, Christoph)
    Der Autokauf (Reinking, Kurt~Eggert, Christoph)

    Der Autokauf , Die Neuauflage dieses vor mehr als 40 Jahren erstmals erschienenen Klassikers bringt in puncto Rechtsprechung Kauf- und Leasingteil in gewohnter Art und Weise auf den neuesten Stand. Dabei richten die Autoren ihren Blick in erster Linie auf das Zivilrecht, ohne dabei angrenzende Rechtsgebiete, wie z.B. Steuerrecht aus dem Auge zu verlieren. NEU in der 15. Auflage: Schwerpunkt der Neuauflage ist die umfangreiche Darstellung der Konsequenzen der Schuldrechtsreform 2022 auf das Autokaufrecht. Das neue Kaufrecht, das ab dem 1.1.2022 gilt, beinhaltet eine Vielzahl von Neuerungen für die Kfz-Branche. Insbesondere der Gebrauchtwagenverkauf unterliegt künftig einigen Formvorschriften, die neu und daher besonders beachtenswert sind. Eine wesentliche Neuerung ist der veränderte Mangelbegriff. Bedeutsam sind aber auch die neuen Pflichten beim Verkauf einer sogenannten »Ware mit digitalen Elementen«, zu der das Auto zweifellos zählt. Diesem Thema ist ein ein eigenes neues Kapitel gewidmet. Wegweisende BGH-Entscheidungen und aktuelle OLG-Judikatur Technische Entwicklungen und deren haftungsrechtliche Konsequenzen: automatisierte Fahrzeuge, Elektroautos Umsetzung von EU-Vorgaben insbesondere im Gewährleistungsrecht Dr. Thomas Almeroth und Prof. Dr. Michael Jaensch sind Nachfolger des verstorbenen Dr. Christoph Eggert. Begründer: Dr. Kurt Reinking , Rechtsanwalt, Köln; Dr. Christoph Eggert , Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf a.D. † Autorinnen und Autoren: Dr. Thomas Almeroth , Geschäftsführer Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller, Bad Homburg; Eva Maria Hettwer , Rechtsanwältin, Hamburg; Prof. Dr. Michael Jaensch , Hochschullehrer Hochschule für Technik und Wirtschaft, Berlin. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 15. neubearbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 202310, Produktform: Leinen, Autoren: Reinking, Kurt~Eggert, Christoph, Auflage: 24015, Auflage/Ausgabe: 15. neubearbeitete Auflage, Keyword: Auto; Autokauf; Kauf, Fachschema: Auto / Recht~Kauf - Käufer - Ratenkauf~Kaufvertrag~Vertrag / Kaufvertrag~Kaufrecht~Ordnungswidrigkeit~Strafrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Verkehrsrecht, Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht~Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Kaufrecht, Thema: Verstehen, Seitenanzahl: XXIX, Seitenanzahl: 1658, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Hermann Luchterhand Verla, Verlag: Hermann Luchterhand Verla, Verlag: Hermann Luchterhand Verlag, Länge: 245, Breite: 186, Höhe: 75, Gewicht: 2304, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2675545, Vorgänger EAN: 9783472096009 9783804146495 9783804146600 9783804146570 9783804146501, Herkunftsland: POLEN (PL), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0250, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

    Preis: 199.00 € | Versand*: 0 €
  • EICHNER 2 Rollen je 250 Kundendienst-Aufkleber »Vorführ-/Mietwagen - Bitte nicht rauchen blau, 6x4 cm
    EICHNER 2 Rollen je 250 Kundendienst-Aufkleber »Vorführ-/Mietwagen - Bitte nicht rauchen blau, 6x4 cm

    2 Rollen je 250 Kundendienst-Aufkleber »Vorführ-/Mietwagen - Bitte nicht rauchen«, Höhe: 40 mm, Farbe: blau, weiß, Werkstoff: Folie, Anzahl der Etiketten je Packung: 250 Stück, Text des Aufdruckes: Vorführ-/Mietwagen - Bitte nicht rauchen, Breite: 60 mm, Breite des Etiketts: 60 mm, Höhe des Etiketts: 40 mm, Aufdruck vorhanden: Ja, abgerundete Ecken vorhanden: Ja, Werkstatt & Baumarkt/Werkstattbedarf/KFZ Service Aufkleber

    Preis: 31.52 € | Versand*: 9.50 €
  • Darf der Arzt verweigern?

    Ein Arzt kann in bestimmten Fällen die Behandlung verweigern, zum Beispiel wenn er nicht über die entsprechende Fachkompetenz verfügt oder wenn die Behandlung gegen seine ethischen oder moralischen Grundsätze verstößt. Allerdings muss er in solchen Fällen den Patienten an einen anderen Arzt überweisen, der die Behandlung durchführen kann. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Arzt nicht willkürlich die Behandlung verweigern darf, sondern dies auf legitimen Gründen basieren muss.

  • Dürfen Lehrer Fragen verweigern?

    Lehrer dürfen Fragen von Schülern nicht grundsätzlich verweigern, da es zu ihren Aufgaben gehört, den Schülern Wissen zu vermitteln und ihre Fragen zu beantworten. Allerdings gibt es Situationen, in denen Lehrer aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen eine Frage nicht sofort beantworten können oder dürfen. In solchen Fällen sollten sie den Schülern jedoch eine Erklärung geben und versuchen, die Frage zu einem späteren Zeitpunkt zu beantworten.

  • Warum verweigern Azubis Videos?

    Es gibt verschiedene Gründe, warum Azubis Videos verweigern könnten. Ein möglicher Grund ist, dass sie Schwierigkeiten haben, sich auf diese Art von Lernmethode einzulassen oder dass sie sich durch Videos nicht ausreichend unterstützt fühlen. Ein weiterer Grund könnte sein, dass sie lieber auf andere Lernmethoden zurückgreifen, die besser zu ihren individuellen Lernpräferenzen passen.

  • Kann ich Impfung verweigern?

    Ja, grundsätzlich hast du das Recht, eine Impfung abzulehnen. In den meisten Ländern gibt es jedoch bestimmte Situationen, in denen Impfungen vorgeschrieben sind, z.B. für den Besuch von Schulen oder bestimmten Berufen. Es ist wichtig, die potenziellen Risiken und Vorteile einer Impfung sorgfältig abzuwägen und sich bei Bedenken an medizinisches Fachpersonal zu wenden. Letztendlich liegt die Entscheidung, eine Impfung anzunehmen oder abzulehnen, bei dir, aber es ist wichtig, sich über die Auswirkungen auf die eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer im Klaren zu sein. Hast du spezifische Bedenken oder Fragen zu einer bestimmten Impfung?

Ähnliche Suchbegriffe für Verweigern:


  • Kann ich Annahme verweigern?

    Klar, du kannst die Annahme verweigern, wenn du ein Paket oder einen Brief nicht annehmen möchtest. Du solltest jedoch sicherstellen, dass du einen gültigen Grund für die Verweigerung hast, wie zum Beispiel wenn du den Absender nicht kennst oder wenn du nicht für das Paket oder den Brief verantwortlich bist. Es ist wichtig zu beachten, dass du das Paket oder den Brief nicht öffnen solltest, wenn du die Annahme verweigerst. Stattdessen solltest du es dem Zusteller zurückgeben und ihn darüber informieren, dass du die Annahme verweigerst. Es ist auch ratsam, den Absender über deine Entscheidung zu informieren, damit er entsprechende Maßnahmen ergreifen kann.

  • Kann ich Überstunden verweigern?

    In den meisten Fällen können Arbeitnehmer Überstunden nicht einfach verweigern, es sei denn, dies ist in ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausdrücklich festgelegt. Wenn Überstunden jedoch nicht im Voraus vereinbart wurden oder die Arbeitsbelastung unzumutbar hoch ist, können Arbeitnehmer das Recht haben, Überstunden abzulehnen. Es ist ratsam, sich mit einem Arbeitsrechtsexperten oder einer Gewerkschaft in Verbindung zu setzen, um die spezifischen Umstände zu klären.

  • Kann ich Montage verweigern?

    Ja, grundsätzlich hast du das Recht, die Montage eines Produkts zu verweigern, wenn du Bedenken hinsichtlich der Qualität oder der Sicherheit hast. Es ist wichtig, dass du dem Monteur deine Bedenken klar und höflich mitteilst und gegebenenfalls nach einer Lösung suchst. Wenn du das Gefühl hast, dass die Montage nicht fachgerecht durchgeführt wird, solltest du den Monteur darauf hinweisen und gegebenenfalls um einen anderen Monteur bitten. Es ist wichtig, dass du dich in solchen Situationen respektvoll verhältst und deine Bedenken sachlich kommunizierst. Letztendlich liegt es in deinem Ermessen, ob du die Montage verweigerst, aber es ist wichtig, dass du deine Gründe dafür klar kommunizierst.

  • Kann ich Kurzarbeitergeld verweigern?

    Nein, als Arbeitgeber kannst du Kurzarbeitergeld nicht einfach verweigern. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, haben deine Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch darauf. Du musst Kurzarbeit anmelden und die entsprechenden Anträge bei der Agentur für Arbeit stellen. Es ist wichtig, die rechtlichen Bestimmungen einzuhalten, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden. Wenn du Fragen oder Bedenken hast, solltest du dich an einen Rechtsanwalt oder an die zuständige Behörde wenden.

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