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Produkt zum Begriff Kartellamt:


  • Der Autokauf (Reinking, Kurt~Eggert, Christoph)
    Der Autokauf (Reinking, Kurt~Eggert, Christoph)

    Der Autokauf , Die Neuauflage dieses vor mehr als 40 Jahren erstmals erschienenen Klassikers bringt in puncto Rechtsprechung Kauf- und Leasingteil in gewohnter Art und Weise auf den neuesten Stand. Dabei richten die Autoren ihren Blick in erster Linie auf das Zivilrecht, ohne dabei angrenzende Rechtsgebiete, wie z.B. Steuerrecht aus dem Auge zu verlieren. NEU in der 15. Auflage: Schwerpunkt der Neuauflage ist die umfangreiche Darstellung der Konsequenzen der Schuldrechtsreform 2022 auf das Autokaufrecht. Das neue Kaufrecht, das ab dem 1.1.2022 gilt, beinhaltet eine Vielzahl von Neuerungen für die Kfz-Branche. Insbesondere der Gebrauchtwagenverkauf unterliegt künftig einigen Formvorschriften, die neu und daher besonders beachtenswert sind. Eine wesentliche Neuerung ist der veränderte Mangelbegriff. Bedeutsam sind aber auch die neuen Pflichten beim Verkauf einer sogenannten »Ware mit digitalen Elementen«, zu der das Auto zweifellos zählt. Diesem Thema ist ein ein eigenes neues Kapitel gewidmet. Wegweisende BGH-Entscheidungen und aktuelle OLG-Judikatur Technische Entwicklungen und deren haftungsrechtliche Konsequenzen: automatisierte Fahrzeuge, Elektroautos Umsetzung von EU-Vorgaben insbesondere im Gewährleistungsrecht Dr. Thomas Almeroth und Prof. Dr. Michael Jaensch sind Nachfolger des verstorbenen Dr. Christoph Eggert. Begründer: Dr. Kurt Reinking , Rechtsanwalt, Köln; Dr. Christoph Eggert , Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf a.D. † Autorinnen und Autoren: Dr. Thomas Almeroth , Geschäftsführer Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller, Bad Homburg; Eva Maria Hettwer , Rechtsanwältin, Hamburg; Prof. Dr. Michael Jaensch , Hochschullehrer Hochschule für Technik und Wirtschaft, Berlin. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 15. neubearbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 202310, Produktform: Leinen, Autoren: Reinking, Kurt~Eggert, Christoph, Auflage: 24015, Auflage/Ausgabe: 15. neubearbeitete Auflage, Keyword: Auto; Autokauf; Kauf, Fachschema: Auto / Recht~Kauf - Käufer - Ratenkauf~Kaufvertrag~Vertrag / Kaufvertrag~Kaufrecht~Ordnungswidrigkeit~Strafrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Verkehrsrecht, Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht~Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Kaufrecht, Thema: Verstehen, Seitenanzahl: XXIX, Seitenanzahl: 1658, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Hermann Luchterhand Verla, Verlag: Hermann Luchterhand Verla, Verlag: Hermann Luchterhand Verlag, Länge: 245, Breite: 186, Höhe: 75, Gewicht: 2304, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2675545, Vorgänger EAN: 9783472096009 9783804146495 9783804146600 9783804146570 9783804146501, Herkunftsland: POLEN (PL), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0250, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

    Preis: 199.00 € | Versand*: 0 €
  • Was macht das Kartellamt?

    Das Kartellamt ist eine unabhängige Wettbewerbsbehörde, die in Deutschland für die Einhaltung des Wettbewerbsrechts zuständig ist. Es überwacht und reguliert den Markt, um sicherzustellen, dass Unternehmen fair miteinander konkurrieren und Verbraucher vor möglichen Kartellabsprachen und Missbrauch von Marktmacht schützen. Das Kartellamt kann bei Verstößen gegen das Kartellrecht Bußgelder verhängen und Maßnahmen zur Wiederherstellung des Wettbewerbs einleiten. Es spielt somit eine wichtige Rolle bei der Sicherung eines funktionierenden und fairen Wettbewerbs in Deutschland.

  • Was ist das Kartellamt?

    Das Kartellamt ist eine unabhängige Behörde, die in Deutschland für den Schutz des Wettbewerbs zuständig ist. Ihre Aufgabe besteht darin, Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen zu bekämpfen, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Das Kartellamt kann bei Verstößen gegen das Kartellrecht Bußgelder verhängen und Maßnahmen zur Wiederherstellung des Wettbewerbs ergreifen.

  • Funktioniert das deutsche Kartellamt?

    Ja, das deutsche Kartellamt funktioniert effektiv und unabhängig. Es ist verantwortlich für die Überwachung und Durchsetzung des Wettbewerbsrechts in Deutschland und hat die Befugnis, gegen kartellrechtswidriges Verhalten vorzugehen und Bußgelder zu verhängen. Das Kartellamt hat in der Vergangenheit erfolgreich gegen verschiedene Kartelle und Missbräuche von Marktmacht vorgegangen.

  • Wann muss das Kartellamt zustimmen?

    Das Kartellamt muss zustimmen, wenn Unternehmen eine Fusion oder Übernahme planen, die zu einer erheblichen Marktbeherrschung führen könnte. In solchen Fällen prüft das Kartellamt, ob durch die Transaktion der Wettbewerb eingeschränkt oder verhindert wird. Die Zustimmung des Kartellamts ist erforderlich, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb auf dem Markt erhalten bleibt und Verbraucher nicht benachteiligt werden. Unternehmen müssen daher vor der Durchführung einer Fusion oder Übernahme die Genehmigung des Kartellamts einholen, um mögliche Wettbewerbsprobleme zu vermeiden.

Ähnliche Suchbegriffe für Kartellamt:


  • Wann untersagt das Kartellamt Fusionen?

    Das Kartellamt untersagt Fusionen, wenn sie zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen könnten. Dies kann der Fall sein, wenn durch die Fusion ein marktbeherrschendes Unternehmen entstehen würde, das den Wettbewerb einschränkt. Auch wenn die Fusion zu höheren Preisen für Verbraucher führen könnte oder die Vielfalt der Produkte und Dienstleistungen auf dem Markt verringert würde, kann das Kartellamt eingreifen. Zudem werden Fusionen untersagt, wenn sie zu einer Stärkung von Monopolen oder Oligopolen führen würden, die den Wettbewerb nachhaltig beeinträchtigen könnten. Letztendlich ist das Ziel des Kartellamts, einen fairen Wettbewerb auf dem Markt zu gewährleisten und die Interessen der Verbraucher zu schützen.

  • Was will das Kartellamt bei Ölkonzernen machen?

    Das Kartellamt möchte sicherstellen, dass Ölkonzerne keine wettbewerbswidrigen Praktiken anwenden, um den Markt zu dominieren oder Preise künstlich zu erhöhen. Es überwacht und untersucht mögliche Kartellabsprachen oder Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch die Ölkonzerne. Bei Verstößen kann es Bußgelder verhängen und Maßnahmen zur Wiederherstellung des fairen Wettbewerbs ergreifen.

  • Wird das Kartellamt eingreifen, um die Abzocke mit Treibstoff zu beenden?

    Es liegt im Ermessen des Kartellamts, ob es in Fällen von möglicher Abzocke mit Treibstoff eingreift. Das Kartellamt ist dafür zuständig, Wettbewerbsverstöße zu untersuchen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um den Wettbewerb zu schützen. Wenn es Hinweise auf kartellrechtliche Verstöße gibt, kann das Kartellamt entsprechende Untersuchungen einleiten und gegebenenfalls Sanktionen verhängen, um die Abzocke zu beenden.

  • Welche Rolle spielt das Kartellamt bei der Überwachung und Regulierung von Wettbewerbsbedingungen in der Wirtschaft?

    Das Kartellamt überwacht und reguliert den Wettbewerb in der Wirtschaft, um faire Marktbedingungen sicherzustellen. Es bekämpft Kartelle, Missbrauch von Marktmacht und unzulässige Fusionen von Unternehmen. Durch seine Maßnahmen soll der Wettbewerb gestärkt und Verbraucherinteressen geschützt werden.

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